Die Gemeinden klären im Auftrag der KESB die Situation von gefährdeten und hilfsbedürftigen Personen ab. Diese Abklärungsberichte dienen neben der Anhörung der betroffenen Person als (Sachverhalts-) Grundlage für die Entscheide der KESB. In Mumpf wird diese Funktion von der Gemeindekanzlei wahrgenommen.
Gefährdungsmeldungen können direkt dem Familiengericht eingereicht werden.