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AHV- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Altersrenten
Der ordentliche Anspruch auf Altersrente entsteht für Frauen mit 64 Jahren und für Männer mit 65 Jahren. Die Altersrente kann auch um 1 oder 2 ganze Jahre vorbezogen oder um höchstens 5 Jahre aufgeschoben werden.  Die Rentenzahlung beginnt im Folgemonat nach Anspruch. Wer seine Altersrente beziehen will, hat die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters einzureichen - ohne Anmeldung keine Leistung!
 
Weitere Informationen sowie Formulare erhalten Sie bei der Gemeindezweigstelle SVA oder auf der Homepage der Sozialversicherung Aargau.


Hinterlassenenrenten
Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.

Weitere Informationen sowie Formulare erhalten Sie bei der Gemeindezweigstelle SVA oder auf der Homepage der Sozialversicherung Aargau.