Baugesuch
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Dorfmuseum Mumpf am Sonntag, 18. Mai offen
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Leinenpflicht für Hunde / Aktivitäten im Wald vom 1. April bis 31. Juli
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Vorschau Dorfmuseum Mumpf
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Die diesjährige Museumssaison im „Dreschschopf“ wird am Internationalen Museumstag vom 18. Mai eröffnet. Neben der Dauerausstellung gibt es wiederum eine Sonderausstellung zu sehen, dieses Jahr unter dem Titel „150 Jahre Eisenbahn durch Mumpf“. Das Museum und das Bistro haben an vier Sonntagen geöffnet: 18. Mai, 15. Juni, 24. August und 14. September, jeweilen von 14 bis 16.30 Uhr. Sie sind herzlich zu einem Besuch eingeladen.
Die Museumskommission
eUmzug CH – Umzug online melden
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Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden.
Welche meldepflichtigen Personen von der elektronischen Meldung profitieren können und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, ist unter dem Link https://ag.eumzug.swiss ersichtlich. Auf der Homepage der Gemeinde Mumpf ist der Direktlink ebenfalls aufgeschaltet. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Einwohnerdienste: 062 866 11 11.
Einwohnerdienste MumpfSperrung Rheinuferweg – aktueller Stand
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Der Rheinuferweg ist seit längerer Zeit gesperrt und konnte leider nicht wie vorgesehen wieder geöffnet werden. Der Gemeinderat steht mit den zuständigen Stellen und Personen im Kontakt und ist bemüht, die Öffnung des Rheinuferweges im Rahmen seiner Möglichkeiten voranzutreiben. Während bzw. nach den Aufräumarbeiten infolge eines Hangrutsches erfolgte ein zweiter Hangrutsch. Aus diesem Grund muss die Energiedienst Holding AG zuerst entsprechende Abklärungen durch einen Geologen tätigen und anschliessend nach Lösungen zur Verhinderung weiterer Hangrutsche suchen. Infolgedessen kann leider auch kein ungefährer Zeitpunkt bekannt gegeben werden, wann der Rheinuferweg wieder passierbar ist. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis und die Geduld.
Der Gemeinderat
Meldepflicht von Vermietern und Verwaltungen
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Gerne möchten wir alle Vermieter und Verwaltungen daran erinnern, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehenden Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Meldungen können online auf unserer Homepage (www.mumpf.ch) via Link unter der Rubrik: „Gemeinde/Abteilungen/Einwohnerdienste/Ein- und Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht)“ übermittelt werden.
Nach wie vor sind aber auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (einwohnerdienste@mumpf.ch) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen.
Einwohnerdienste Mumpf