Bekämpfung von Neophyten
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Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei in der Schweiz nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanze oder durch Einschleppung zu uns. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre invasive Verbreitung und Verdrängung der einheimischen Arten negativ auf. Dadurch wird die einheimische Artenvielfalt gefährdet. Gewisse Pflanzen verursachen gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft. Einige dieser Pflanzen gehören zu den verbotenen invasiven Neophyten und dürfen nicht neu angepflanzt werden.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt der Bevölkerung Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen und kostenlos der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerflieder, einjährigem Berufskraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.
Grünmaterialsammelstelle
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Die Grünmaterialsammelstelle an der alten Obermumpferstrasse ist ab dem, 02. April 2025 bis und mit 24. September 2025 zusätzlich zum Samstag, nun jeden Mittwoch von 18:00 -19:00 Uhr geöffnet. Das Grünmaterial wird wie bisher in Mulden gesammelt. Es wird folgendes Grüngut angenommen:
- Mulde 1: Schnittgut (Gras), Blätter und Küchenabfälle
- Mulde 2: Häckselgut
Anderes Material wie Katzenstreu, Pflanzengranulat, Tongut usw. werden nicht angenommen und sind über den Hauskehricht zu entsorgen.
Gemeindekanzlei
Baugesuch
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Bauherr und Grundeigentümer: Winter Mario, Ankengasse 5, 4322 Mumpf
Projektverfasser: Böller Holz- und Solarbau AG, Unterer Rainweg 33A, 5070 Frick
Bauobjekt: GB Mumpf, Parzelle 119, AGV 98 und 139, Ankengasse 5
Bauvorhaben: Photovoltaikanlage
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 20.03.2025 bis 18.04.2025 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Mumpf dort eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Mumpf, Schulgasse 1, 4322 Mumpf, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Die Bauverwaltung
Baugesuch
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Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Kägi Dominik, Hintere Dorfstrasse 23, 4322 Mumpf
Bauobjekt: GB Mumpf, Parzelle 158, AGV 460, Hintere Dorfstrasse 23
Bauvorhaben: Abstellplatz
Einwohnerdienste; eingeschränkte Erreichbarkeit
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Aufgrund von Ferienabwesenheit ist die Abteilung Einwohnerdienste vom Montag, 17. März 2025 bis und mit Dienstag, 08. April 2025, eingeschränkt erreichbar. Es ist mit Verzögerungen zu rechnen. Für die Erledigung von Anliegen kann unter 062 866 11 15 oder per E-Mail an einwohnerdienste@mumpf.ch ein Termin vereinbart werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Erhebung Zählerstand Wasseruhren
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Jeweils per Ende März ist die Erhebung des Zählerstandes der Wasseruhren fällig. Die dazu nötigen Erhebungsformulare werden den betreffenden Liegenschaftsbesitzern/Verwaltungen in den kommenden Tagen zugestellt, mit der Bitte um Ablesung und Rücksendung bis spätestens am 04.04.2025.
Auch in diesem Jahr wird zu Kontrollzwecken ein Teil der Wasseruhren durch den Gemeindewerksangestellten abgelesen. Die betreffenden Haushalte erhalten kein Erhebungsblatt.
eUmzug CH – Umzug online melden
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Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden.
Welche meldepflichtigen Personen von der elektronischen Meldung profitieren können und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, ist unter dem Link https://ag.eumzug.swiss ersichtlich. Auf der Homepage der Gemeinde Mumpf ist der Direktlink ebenfalls aufgeschaltet. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Einwohnerdienste: 062 866 11 11.
Einwohnerdienste MumpfSperrung Rheinuferweg – aktueller Stand
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Der Rheinuferweg ist seit längerer Zeit gesperrt und konnte leider nicht wie vorgesehen wieder geöffnet werden. Der Gemeinderat steht mit den zuständigen Stellen und Personen im Kontakt und ist bemüht, die Öffnung des Rheinuferweges im Rahmen seiner Möglichkeiten voranzutreiben. Während bzw. nach den Aufräumarbeiten infolge eines Hangrutsches erfolgte ein zweiter Hangrutsch. Aus diesem Grund muss die Energiedienst Holding AG zuerst entsprechende Abklärungen durch einen Geologen tätigen und anschliessend nach Lösungen zur Verhinderung weiterer Hangrutsche suchen. Infolgedessen kann leider auch kein ungefährer Zeitpunkt bekannt gegeben werden, wann der Rheinuferweg wieder passierbar ist. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis und die Geduld.
Der Gemeinderat
Meldepflicht von Vermietern und Verwaltungen
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Gerne möchten wir alle Vermieter und Verwaltungen daran erinnern, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehenden Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Meldungen können online auf unserer Homepage (www.mumpf.ch) via Link unter der Rubrik: „Gemeinde/Abteilungen/Einwohnerdienste/Ein- und Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht)“ übermittelt werden.
Nach wie vor sind aber auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (einwohnerdienste@mumpf.ch) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen.
Einwohnerdienste Mumpf