Das Leumundszeugnis bescheinigt, welchen Leumund eine Person besitzt. Ein guter Leumund kann bescheinigt werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen gegenüber seiner Familie, seinen Gläubigern und gegenüber der Gemeinde nachkommt und wenn keine Vergehen oder Verbrechen vorliegen. Der Leumund wird vom Gemeinderat bescheinigt.
Das Leumundszeugnis kann bei der Gemeindekanzlei bestellt werden. Die Kosten betragen CHF 20.00.