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Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Die Entschädigung für den Verdienstausfall beträgt 80% des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 196/Tag. Die Anmeldung für die Mutterschaftsentschädigung kann erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden.

Weitere Informationen sowie Formulare erhalten Sie bei der Gemeindezweigstelle SVA oder auf der Homepage der Sozialversicherung Aargau.