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Hundekontrolle

Meldepflicht Hundehalter
Hunde ab dem Alter von 3 Monaten sind melde- und taxpflichtig.
Sämtliche Änderungen (Kauf, Verkauf, Halterwechsel, Wohnortswechsel, Tod) sind innerhalb von 10 Tagen der Gemeindeverwaltung sowie der zentralen Hundedatenbank AMICUS zu melden.

Hundetaxe
Das Hundesteuerjahr dauert vom 1. Mai des laufenden Jahres bis zum 30. April des Folgejahres. Die Steuer von CHF 120.00 wird mit Rechnung erhoben.
Beim Kauf nach dem 01.11. ist die halbe Jahrestaxe zu bezahlen..


Weitere Informationen und Dienstleistungen
Merkblatt "Hundeanschaffung"
Merkblatt "Hundehaltung"


Links
Veterinärdienst zum Hundegesetz
Amicus