logo text mumpf

wikimumpf

Ein- und Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht)

Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietsverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden (§ 10 Abs. 1 und § 14 Register- und Meldegesetz, RMG). Wir bitten Sie deshalb, uns jeweils bei einem Mieterwechsel Meldung zu erstatten.

Die sogenannte Drittmeldepflicht ist bequem elektronisch über folgenden Weblink zu übermitteln:
www.drittmeldung.ch

Bei Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.