Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- schriftliche Anfrage
- Interessennachweis (Kopie Rechnung, Vertrag, unzustellbares Couvert etc.)
- adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von CHF 20.00 plus CHF 1.10 für Porto und Versand erhoben.