Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch wie möglich jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit während den Anmeldezeiten direkt bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) Rheinfelden.
Falls Sie zu wenig Deutsch verstehen, nehmen Sie bitte unbedingt eine Begleitperson mit, die für Sie übersetzen kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie schon während der Kündigungsfrist verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und dies auch nachweisen müssen.