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Ablesen Wasserzähler / Wasserrechnung

Jeweils per Ende März ist die Erhebung des Zählerstandes der Wasseruhren fällig. Die Ablesung wird direkt durch den Eigentümer bzw. die Liegenschaftsverwaltung vorgenommen. Zu Kontrollzwecken wird periodisch eine Ablesung durch den Gemeindewerksangestellten stattfinden.

Die Gemeinde stellt den Eigentümer bzw. Liegenschaftsverwaltern jährlich ein entsprechendes Erhebungsblatt oder aber die Mitteilung betreffend Erhebung Zählerstand zu.

Die Wassergebühren werden durch die Abteilung Finanzen einmal jährlich in Rechnung gestellt. Die Gebührenhöhe ist im Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen geregelt.