Die Wasserversorgung der Gemeinde Mumpf feierte im Jahr 2002 ihr hunderjähriges Bestehen. Die Kulturkommission hat aus diesem Anlass in der "Mumpfer Fähri 2002" den nachfolgenden Bericht veröffentlicht:
„Schon die Römer fanden oberhalb vom Rötistichweg in Mumpf das kühle Nass. Sie haben ihre Spuren in der Brunnstube mit einem Mosaik hinterlassen. Beim Bau der Eisenbahn wurde die römische Quelle neu gefasst und damit die Brunnen beim Bahnhof, beim Anker sowie beim Pfarrhof gespiesen.
Quelle mit römischem Mosaik
Die ersten Sodbrunnen in Mumpf standen vorweigend im Ausserdorf auf felsigem Untergrund. Es wurde damals ein ca. 2 Meter tiefes Loch geschaufelt und mit Steinen ausgekleidet. Im Fels wurde dann eine Vertiefung eingeschlagen um so das Wasser, das darüber fliesst, sammeln zu können.
Sodbrunnen in einem Mumpfer Keller
Vor dem Bau der Wasserversorgung wurde oberhalb vom Berghof die Quelle Oberberg gefasst und in Tonröhren bis ins Graubühl geleitet. Links von der Bahnunterführung Kindergarten war ein kleines Reservoir, aus welchem vier Eisenröhrenabgänge ins Dorf abgeleitet wurden. Alle Rechte auf Hauszuleitungen besassen fast ausschliesslich öffentliche Brunnen sowie Gasthäuser. Es wurde den Wirten erlaubt, die Brunnenleitungen für den eigenen Wasserbedarf anzuzapfen. Die Leitung vom nächsten Brunnen musste der Wirt selber berappen und in Zeiten der Wassernot waren sie zur Einschränkung verpflichtet.
Links Gussröhren mit Verschraubung, Mitte Tonröhren, Rechts Holzröhre
Die erste Gemeindewasserversorgung
Für den Bau 1902 wurde vom Gemeinderat eine Wasserkommission eingesetzt. Diese übergab dem Ingenieur Hans Wenziker aus Basel die Aufgabe für das 200 m 3-Reservoir. Dieses wurde mit Wasser von der Quelle Oberberg gespiesen. Nach einer Wasserknappheit 1947 wurde die Quelle Wollstel neu gefasst.
Plan Reservoir 1902
Die Quellen Bernhardsacker und Höchmatt (Goldbrünnlein) wurden direkt ins Netz geleitet. Diese beiden Quellen wurden 1975 wegen Verunreinigung (Kolibakterien und Enterkokken) abgestellt. Neu wurde das kühle Nass in einer Gussleitung bis ins Dorf geleitet. Beim Bau des Reservoris beschäftigte sich der Gemeinderat intensiv mit einem recht umfangreichen „Reglement über die Abgabe von Wasser an Private“, wie aus Dokumenten hervorgeht. Darin heisst es beispielsweise, dass der „Hahn nach dem jeweiligen Wasserbezug wieder geschlossen werden muss, beim Vermeidung einer Strafe von 5 bis 10 Franken, wovon dem Anzeiger die Hälfte zufallen soll“. Jedem Besitzer alter Brunnenrechte wurde die „Benützung des Hochdrucks“ freigestellt. Wer aber in oberen Stockwerken ebenfalls eine Wasserleitung wollte, musste jählrich 10 Franken dafür bezahlen. Es war verboten, Wasser von öffentlichen Brunnen „Eigenmächtig zur privaten Benützung auf eine Liegenschaft zu leiten; Zuwiderhandelnde verfallen einer Busse von 5 bis 10 Franken“. Schon damals hatte sich also die Behörde gewissen Entscheidungsspielraum gestattet. Der Wasserzins war monatlich zu bezahlen. Der Gemeinderat garantierte allerdings „weder für Qualität noch Quantität des Wassers“. Ebenfalls musstte bei Brandfällen genug zur Verfügung stehen. Den Angestellten der Wasserversorgung und den Mitgliedern des Gemeinderates war es übrigens auch gestattet, zu jeder Zeit alle Räumlichkeiten „die von Wasserleitungen berührt werden“ zu betreten. 1958 wurden 20 Wasseruhren provisorisch zur Verfügung gestellt für die Ausarbeitung von Grundlagen eines neuen Gebührenreglementes. Obwohl sich die Viehversicherungsgesellschaft quer stellte und meinte, man solle neue Quellen beim Schützenhaus und Jagdhaus Berghof fassen. Am 20. Februar 1959 wurde die Wiedererwägungsanklage der Viehversicherungsgesellschaft abgelehnt."