logo text mumpf

wikimumpf

Rheinfähre


Betriebszeiten der Rheinfähre:

01. Mai - 30. September
jeweils an Sonn- und Feiertagen 10:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Die Anlegestelle befindet sich unterhalb der Kirche Mumpf.



Die Geschichte der Mumpfer Rheinfähre  Quelle: «Mumpfer Fähri», Ausgabe 1999, Text: Hans Widmer, alt-Gemeindeschreiber und Ehrenbürger von Mumpf.

"Item sie haben auch ein recht far zu Mumpf uf dem Rein, da man die Lüüt üeberfüeren mag, da sollen die fergen ein yegliche Person, so da überfaren will, überfüeren umb einen stebler."

Mit diesem Wortlaut ist das Fährerecht von Mumpf verbrieft. Die Originalurkunde ist mit aller Sorgfalt im Gemeindearchiv aufbewahrt. Es handelt sich um den Dorfbrief vom "Montag nach St Simon und Judas" aus dem Jahre 1535. Niedergeschrieben hat diese Urkunde „Hans Friedrich von Landegk, Vogt und Pfandherr der Herrschaft am Stein in Rheinfelden", zu der Mumpf gehörte. Aus der gleichen Urkunde ist ohne Zweifel zu entnehmen, dass das Fährerecht noch viel älter sein muss. Es handelt sich nämlich um die Erneuerung des bereits bestehenden Rechts. Klar ist jedenfalls, dass die Fähre in Mumpf die beiden Ufer über den Rhein seit Jahrhunderten miteinander verbindet. Nach dem Verfasser der Dorfgeschichte, Fridolin Jehle, geht die Entstehung des Rechts und der Fähre auf das frühe Mittelalter als Verbindung mit dem Stift Säckingen für den Markt – und Wallfahrtsverkehr zurück. Ein Stebler entspricht ungefähr einem Rappen oder einem Pfennig. Im Gemeinde und Staatsarchiv liegen über die Fähre Mumpf Akten, die allerdings nicht ganz lückenlos sind. Sie geben Auskunft über die wechselvolle Geschichte der Fähre.
Fähre
"Rheinfähre Rhenus II"

Aus einem Protokoll vom 26. Juli 1723 ist beispielsweise zu entnehmen: "Hans Georg Lützelschwab klagt wider Josef Wildpret, Schneider in Whylen; solcher hat begehrt über den Rhein geführt zu werden, aber nur um einen halben Kreutzer, welcher der Schiffer nicht hat wollen annehmen anderst also um einen Kreutzer und wo er ihn hinüber geführt gehabt hat, hat er ihn für seinen Lohn mit allerhand Spott und schändlich Wort zugeredt." Der Beklagte hat 10 Kreutzer Zeugengeld, 1 Reichsgulden Strafe und 5 Kreutzer Urteilsgeld bezahlen müssen. Bei einer solchen Bussenlast hat es sich kaum gelohnt, mit dem Fährmann zu streiten.

Es sind aber auch ernstere Begebenheiten zu verzeichnen. So schreibt am 2. Oktober 1805 der Bezirksamtmann von Rheinfelden nach Mumpf: "Da weder ein französischer noch österreicherischer Deserteur in den Kanton aufgenommen werden kann und damalige Tage den Polizeibeamten eine strenge Durchsicht aufliegt, so werden sie den dortigen Schiffern bedeuten, dass jede Person, welche von ihnen über den Rhein geführt wird, Ihnen hochwerter Ammann, vorgestellt werden soll, dass Sie die Pässe derselben genau durchsehen, prüfen und jede Person, welche keine authentischen Pässe haben, wieder zurückweisen können. Deuten Sie den Schiffern an, dass diesen gegenwärtigen Befehlen umsomehr zu gehorchen ist, als die Schiffer im Uebertretungsfall ihr ganzes Vermögen auf das Spiel setzen, wenn man nämlich Frankreich oder Oesterreich Satisfaktion wegen Uebernahme eines Deserteurs leisten müsste." Im Jahre 1807 erfolgte eine Erinnerung an dieses Schreiben mit dem Zusatz: „ Nun ist auf Seiten der grossherzöglichen Badischen Regierung für alle jungen Leute, welche der Militärpflicht unterworfen sind, der Rhein als gesperrt erklärt.” Die Kriegswirren der Napoleonischen Zeit spiegeln sich hier eindeutig wieder.

Anno 1810 entstand schweizerischerseits die erste Fähreordnung. Aus den Unterlagen geht weiter hervor:1902 konnten auf badischer Seite keine zollpflichtigen Waren eingeführt werden. Am Schweizer Ufer war dies möglich.

Die Fahrzeiten wurden wie folgt festgelegt: 1. April bis 30. September morgens 4 bis abends 10 Uhr und 1. Oktober bis 31. März morgens 5 bis abends 9 Uhr . Während dieser Zeit musste der Fährmann für den Ruf " Fährmann führ rüber ,,in Bereitschaft stehen, Fahrtaxe pro Person 7 Centimes oder 5 Reichspfennig. Die Fähre benutzten zu dieser Zeit pro Tag mindestens 198 Personen.

1910 stellt die Ortsbürgergemeinde Mumpf der Zolldirektion Basel ein Zollhäuschen zur Verfügung. Jährlicher Pachtzins 140 Franken.

1927 stimmt das Polizeikommando des Kantons Aargau zu, dass die Grenzwächter Tagesscheine und Spezialbewilligungen für Grenzübertritte mit der Fähre ausstellen können. Diese Bewilligung wird vor dem zweiten Weltkrieg wieder rückgängig gemacht. Nach dem ersten Weltkrieg wird das Recht für die Einfuhr zollpflichtiger Waren in die Schweiz aufgehoben. Es ist beidseits nur noch zollfreier Warenverkehr möglich.

1928 werden die Fähreöffnungszeiten wie folgt geändert Ganzes Jahr werktags von 05.00 bis 07.00 Uhr, von 11.30 bis 13.30 Uhr, von 17.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn – und Feiertagen durchwegs von 12.00 bis 21.00 Uhr. Frequenz mindestens 60 bis 65 Arbeiterinnen und Arbeiter als Abonnenten und 5 bis 10 weitere Personen an Wochentagen; an Sonn- und Feiertagen im Sommer ca. 400 und im Winter ca. 100 Personen. Fahrtaxe pro Person 10 Centimes und für Abonnenten Franken 3.60 pro Vierteljahr.

Das Fahr wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts von der Ortsbürgergemeinde jährlich versteigert. Die Steigerungserlöse bewegten sich im Rahmen von 200 bis 600 Franken, Die Ersteigerer waren Einheimische, die mehrheitlich auch den Dienst als Fährmänner versahen. Namentlich bekannte Fährmänner waren Emil Wunderlin, Johanns (s'Fehre), Benjamin Wunderlin, Daniels (Wagner), Otto Waldmeter, Sigmunds (Fehr Otti), Anton Güntert, Josefs (Seppis, Glockenwirt), Karl Güntert, Alfreds (Alfreds Karli), Adolf Güntert, Johanns (Hosensacks) und Theodor Güntert, Siegfrieds (Siggis). In früheren Jahrhunderten müssen die Rheingenossen, Flösser und Fischer, für die Fähre verantwortlich gewesen sein.

Im ersten Weltkrieg war der Betrieb der Rheinfähre Mumpf – Säckingen eingestellt. Die Gemeinde Mumpf hat daraufhin am 9. Juli 1915 via Aarg. Regierungsrat an den Bundesrat in Bern das Gesuch um Wiedereröffnung gestellt. Dieser hat seinerseits durch die schweiz. Gesandtschaft einen Vorstoss bei den Reichsbehörden unternommen. Dem Bericht der Gesandtschaft kann unter anderem entnommen werden: »Die Heeresverwaltung des deutschen Reiches hat die Angelegenheit einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Nach dem Ergebnis befindet sich die Mumpfer Fähre 2 Kilometer unterhalb der Säckinger Rheinbrücke. Die in Säckingen beschäftigten Fabrikarbeiter und -arbeiterinnen, für welche die Benutzung der Fähre in Frage kommt, wohnen in den schweizerischen Ortschaften Mumpf, Obermumpf, Zuzgen und Zeiningen. Diese Personen müssen seit Kriegsausbruch Ihren Weg über Stein und die Säckinger Brücke nehmen. Für sie würde die Eröffnung der Fähre die Einsparung einer Wegstrecke von etwa 1,5 Kilometer bedeuten. So sehr der Wunsch nach einer Verkürzung ihres Weges zu verstehen ist, so kann doch seitens der deutschen Heeresverwaltung aus gewichtigen Gründen auf dieses Gesuch leider nicht in zustimmendem Sinne eingegangen werden. Abgesehen davon, dass ständige Grenzwachen eingerichtet werden müssten, erscheint es im Interesse des Grenzschutzes und der Reichssicherheit durchaus nicht erwünscht, dass diese kontrollerschwerende Passierstelle wieder eröffnet würde."

Durch den zweiten Weltkrieg war der Fährebetrieb zwischen Mumpf und Säckingen wieder unterbrochen. Nach den Ueberlieferungen wurde damals das Fähreseil deutscherseits gekappt, um polnischen FlüchtIingen den Weg In die neutrale Schweiz zu erschweren. Jene hätten das Fährseil nämlich als Fluchthilfe benutzt.

Die letztbekanntliche „bezirkspolizeiliche Vorschrift für den Betrieb der Rheinfähren im Bezirk Rheinfelden des Badischen Bezirksamtes Säckingen" stammt vom 1. November 1935. Die jüngste schweizerische Verordnung trägt das Datum vom 8. Mai 1931. Diese Verordnungen regeln zur Hauptsache die Aufsicht, den Betrieb und den Unterhalt. Die schweizerische Aufsicht hat das Aarg. Baudepartement in Aarau inne und die deutsche Aufsicht untersteht dem Wasser- und Schiffahrtsamt Freiburg im Breisgau, Alljährlich führen diese Amtsstellen eine Fähreschau durch. An ihr wird die Betriebssicherheit geprüft. Auszugsweise werden einige Vorschriften aus den Verordnungen festgehalten:

Das Fährschiff muss nebst dem Steuerruder noch mit genügend Fahrgeschirr wie Ruder, Stachel usw. und mit einem gebrauchsbereiten Rettungsring mit mindestens 30 m Leine ausgerüstet sein. Bei der Fähre ist ein Notnachen bereitzuhalten. Auf dem Ufer, wo die Fähre stationiert ist, ist ein genügend grosses Schutzdach als Unterstand für die Fahrbenützer zu erstellen und zu unterhalten.

Das Seil ist so hoch zu spannen, dass es sich an der Stelle der tiefsten Einsenkung zwischen den Seilständern noch mindestens 1 Meter über dem höchsten bekannten Wasserstande befindet.

Als Fährleute dürfen nur sachkundige, kräftige, dem Trunke nicht ergebene Männer mit normalen Gesichts – und Gehörorganen verwendet werden.

Die Fährleute haben sich beim Betrieb der grössten Vorsicht zu befleissen und dafür zu sorgen, dass der Überfahrtsverkehr in geeigneter Weise vor sich geht. Es ist ihnen verboten, im Zustande der Trunkenheit beim Bedienen der Fähre mitzuwirken. Bei grösserem Andrange haben sie dafür zu sorgen, dass das Schiff nicht überladen wird. Bei allen Ueberfahrten ist für eine richtige Verteilung der Last zu sorgen. Bei gefahrdrohendem, hohen Wasserstande wie auch bei stürmischem Wetter, wird dem Fährebesitzer und dem Fährmann die Einstellung des Betriebes oder der Beschränkung der Zahl der gleichzeitig zu befördernden Personen anheimgestellt.

Personen, die sich den Anordnungen des Fährmannes nicht fügen oder in deren Zustand eine Gefahr für die Sicherheit der Fahrt erblickt wird, Ist die Ueberfahrt zu verweigern."

Auf energische Initiative der Gemeinde Mumpf konnte die Rheinfähre Mumpf – Säckingen nach dem zweiten Weltkrieg im Jahre 1951 wieder eröffnet werden. Initiator war der Gemeinderat Mumpf mit Gemeindeammann und Nationalrat Erwin Triebold, welcher für den Betrieb bis 1959 verantwortlich zeichnete. Bei der feierlichen Wiedereröffnung wurde dem Wunsche Ausdruck gegeben, dass dieses Verkehrsmittel die beiden Seiten des Rheins einer glücklichen Zukunft im Geiste freundschaftlichen Einvernehmens entgegenführen möge. Dieser vor fünfzig Jahren geäusserte Wunsch gilt heute wie damals. Möge er auch in Zukunft bestehen und stets in Erfüllung gehen.

faehre02
Fährsteg (Foto aus Gemeindearchiv)

Die Rheinfähre wird seit 1960 vom Pontonierfahrverein Mumpf betrieben. Den Fähredienst versehen alternierend und mit selbstlosem Einsatz die Mitglieder des Vereins. Sie ist vom 1. Mai bis 30. September an Sonn - und Feiertagen von 14.30 bis 15.30 und von 18.00 bis 19.00 Uhr offen. Der Ueberfahrtspreis beträgt 50 Rappen oder 50 Pfennig. Mit diesen Einnahmen können die Betriebskosten nicht gedeckt werden. Es entsteht alljährlich ein ungedeckter Ausgabenüberschuss in der Grössenordnung von 1000 bis 1500 Franken. Nach freundnachbarlicher Uebereinkunft tragen davon seit 1985 die Stadt Bad Säckingen zwei Drittel und die Gemeinde Mumpf einen Drittel. Diese Regelung gilt auch für Anschaffungen.

In den vergangenen Jahrzehnten war es nicht immer leicht, den zum Teil kleinlichen, federfuchsigen Weisungen und Anordnungen der Kantonalen Verwaltung in Aarau nachzukommen. So wurde beispielsweise im Jahre 1981 verlangt, dass die Pontoniere beim Fähredienst persönliche Schiffsführerausweise auf sich tragen und dafür beim kantonalen Strassenverkehrsamt eine Prüfung ablegen müssen. Vorher genügte ein Generalfährschein mit den namentlich aufgeführten Fährmännern. Schlussendlich konnte auf Beschwerde des Gemeinderates und des Pontonierfahrvereins beim Aargauischen Regierungsrat ein annehmbarer Kompromiss gefunden werden, indem die Schiffsführerausweise von der Gemeinde beantragt werden können und indem die Prüfung entfällt. Diese Schiffsführerausweise wurden am 2. April 1982 vom Aargauischen Baudepartement reklamiert mit folgendem Hinweis: ,, Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Fährbetrieb ohne die erforderlichen Schiffsführerausweise, gemäss unseren Weisungen, eingestellt werden müsste und wir eine entsprechende Einstellungsverfügung auch durchzusetzen wissen." In neuester Zeit sind wieder Diskussionen wegen dem Abstand des Fähreseils gegenüber dem Wasserspiegel bei extremen Wasserverhältnissen im Gange. Der vorgeschriebene Abstand beträgt gemäss Betriebsbewilligung des Aargauischen Baudepartementes vom 7. September 1981 neu 4.50 Meter.

Trotz solchen Widerwärtigkeiten lohnt sich der Einsatz, um das Fährerecht zu erhalten und weiteren Generationen die Ueberfahrt vom schweizerischen auf das deutsche Rheinufer zu ermöglichen. Heinz Fricker schreibt in seiner Fachschrift über Fähren unter anderem: „Neue Brücken, besonders aber die beiden Weltkriege, brachten die meisten Fähren zum Verschwinden. Nur gerade die Fähren Full – Waldshut und Mumpf, wo die Gemeinde als Inhaberin des Fahrs die Fähre seit altersher an rheingenössische Ortsbürger verlieh, nahm man den Fährebetrieb nach dem zweiten Weltkrieg wieder auf. Der Verwaltung sind die beiden Rheinüberfahrten zwar ein Dorn im Auge. Doch mit aller Reglementiererei ist den Pontonieren von Mumpf nicht beizukommen, sie garantieren, wie ihre Vorfahren, denen Kaiser und Könige die Rechte immer wieder bestätigt hatten, einen reibungslosen und sicheren Fährbetrieb.”

In den 50er Jahren wurde der heutige Personenunterstand erstellt. Im Jahre 1973 war der Ersatz des Fähreschiffes notwendig. Die Schiffstaufe der ,,Rhenus 1„ fand mit einer schlichten Feier im Beisein von Behördendelegationen und Bootsbauer Waldmeier am 27. Juli 1973 statt. Dieses Schiff versah seinen Dienst bis ins Jahr 1994. Am 1. Mai 1995 fand der Stapellauf und die Jungfernfahrt des heutigen Fähreschiffes statt. Die Bootstaufe wurde anlässlich dem Fischessen des Pontonierfahrvereins am 10. August 1995 durchgeführt.

An der würdigen Taufzeremonie mit Segnung, Ansprachen und mit Champagnerbegiessung des Täuflings erhielt das Schiff den Namen „Rhenus II“. Es ist aus Holz gefertigt, misst in der Länge 9 Meter und In der Breite 2,1 Meter; die Bordwände sind 78 Zentimeter hoch, Die hiesige Bootsbaufirma Waldmeier hat es nach alten Plänen in rund 350 Arbeitsstunden hergestellt.

Die Rheinfähre Mumpf – Säckingen war in all den Jahrhunderten ihres Bestehens verbunden mit der Geschichte. Sie sah frohe und trübe Tage, sie war stillgelegt. Sie ist ein Stück Heimat, Kultur, Romantik, regionale Bereicherung und erfüllt sogar eine völkerverbindende Mission. Dank nimmermüdem Einsatz von seiten der Gemeinde Mumpf konnte sie erhalten bleiben. Es ist nicht daran zu zweifeln, dass sich die Verantwortlichen weiterhin für das Fährerecht einsetzen und dass die Fähre für weitere Generationen bestehen bleibt, um Menschen über den Strom, nach Pontoniersprache „über de Bach“ zu führen.

Es lohnt, sich die Benützung der Fähre Mumpf - Bad Säckingen mit sonntäglichen Spaziergängen, Wanderungen, Velotouren und mit Ausflügen zu verbinden. Auf ihr kann man die schöne Umgebung der Uferlandschaft geniessen. Dieses Vergnügen kann mit der Besichtigung der sich anbietenden Sehenswürdigkeiten in Bad Säckingen und mit einem Besuch der gutgeführten Gaststätten der Umgebung ergänzt werden.